Beitragsordnung
gültige Fassung vom 13.12.2024
Ár nDraíocht Féin:
Eine Druidische Gemeinschaft – Deutschland e.V.
Beitragsordnung des
Ár nDraiocht Féin: Eine Druidische Gemeinschaft – Deutschland e.V.
gültige Fassung 13.12.2024
§ 1
(1) Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur
Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
§ 2
(1) Die Anerkennung der Beitragsordnung erfolgt durch die Unterschrift unter den
Beitrittsantrag. Die Beitragsordnung wird dem Mitglied ausgehändigt.
(2) Änderungen der Beitragsordnung werden durch Protokoll der Mitgliederversammlung
und Veröffentlichung auf den Internetseiten des Vereins bekannt gegeben.
(3) jedes Mitglied ist verpflichtet, sich über den Inhalt der aktuellen Beitragsordnung zu
informieren.
(4) die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann
nur von der Mitgliederversammlung (MV) des Vereins geändert werden.
§ 3
Das Beitragswesen wird wie folgt abgewickelt:
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 10.02. eines jeden Kalenderjahres für das laufende
Kalenderjahr fällig.
(2) Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung können unter Zuhilfenahme automatisierter
Datenverarbeitung unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen erfolgen.
§ 4
Der Jahresbeitrag gestaltet sich wie folgt:
(1) Erwachsene 20€
(2) Jugendliche ab 14 Jahre 15€
(3) Kinder 10€
Eine außerordentliche Beitragsreduzierung oder die Veränderung des Zahlungsmodus oder
Ähnliches kann schriftlich beim Vorstand in Notsituationen bei ausreichender Begründung
(Nachweis) beantragt werden. Der Vorstand entscheidet in diesen Härtefällen nach Ermessen.
Nach erfolgter Erstanmeldung bei ADF Inc. USA (vom Mitglied selbst durchzuführen), bietet
der Verein eine gemeinsame Abwicklung der Mitgliedsbeiträge der Folgejahre an.
Dies umfasst sowohl die Beiträge für [ADF] als auch für [ADF Germany]. Bei Wunsch reicht
eine einfache schriftliche Willenserklärung beim Vorstand.
Der aktuelle Beitrag für ADF USA wird auf Basis einer geschätzten Umrechnung des USDollar-
Kurses in Euro festgelegt und im Januar für das jeweilige Geschäftsjahr vom
Kassenwart mitgeteilt. Aufgrund von Kursschwankungen kann es vorkommen, dass der
umgerechnete Betrag nicht dem jeweils aktuellen Wechselkurs entspricht. Eventuelle
Überschüsse, die durch diese Kursschwankungen entstehen, kommen dem ADF Verein
Deutschland zugute und werden zur Förderung der Vereinsarbeit verwendet.
§ 5
(1) Sollte der Beitrag nicht fristgerecht eingezahlt werden, erhält das Mitglied eine
Zahlungserinnerung mit einer 14 tägigen Frist zur Begleichung des offenen Betrages.
(2) Sollte der eingeforderte Betrag nach der gesetzten Frist nicht beglichen worden sein,
erhält das Mitglied eine 1. Mahnung. Die erneute Frist beträgt wiederum 14 Tage.
(3) Sollte der eingeforderte Betrag nach der gesetzten Frist wieder nicht beglichen worden
sein, erhält das Mitglied eine 2. und letzte Mahnung. Die erneute Frist beträgt wiederum
14 Tage. Zusätzlich wird eine Mahngebühr von Pauschal 5€.
(4) Lässt das Mitglied auch diese Frist verstreichen, ist der Verein berechtigt, weitere
Schritte einzuleiten.
Diese Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2025
Beschluss erfolgte rückwirkend durch die Mitgliederversammlung am 23.02.2025